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Glühwein - das Richtige für die kalte Jahreszeit Glühwein - das Richtige für die kalte Jahreszeit
Ob mit oder ohne Schuss - das ideale Getränk in der kalten Jahreszeit.
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Glossar / Lexikon

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Bild Haferpflaume

Haferpflaume


Haferpflaume, auch ´Krete´ / ´Kricke´ oder Kriechenplfaume genannt.
Bei der Krete, auch Haferpflaume genannt, handelt es sich um die sogenannte „Urpflaume“.
Diese wird oft als Mutter vieler Pflaumensorten bezeichnet.
Ihr Wuchscharakter ähnelt der Wildpflaume, sie kann aber z.B. auch als Halb- oder Hochstamm erzogen werden.
Frucht: Kleine runde Frucht, dunkellila mit feinem milchigen Schalenbelag.
Kleiner, bis zur Reife festsitzender Stiel. Fruchtfleisch mit gelblich-grüner Farbe, sehr saftig, kleiner festsitzender Stein.
Der Geschmack ist bei Vollreife intensiv, mit einer typischen Fruchtwürze und ausreichendem Zuckergehalt. Die Krete ist sehr robust im Wuchs und in der Frucht.
Verwertet kann diese tolle Obstart zu leckeren Muus-, Gelee-, Saftgerichten, aber auch zu hervorragenden Bränden.
Reifezeit: Mitte Oktober.
Eintrag erstellt am: 26/7/13, Letzte Änderung: 26/7/13

Ackerschachtelhalm

Ursprung: pflanzlich
Vielen ist er unter dem Namen Zinnkraut besser bekannt.

  • Die Heilpflanze ist reich an Kieselsäure und verleiht der Haut neue Elastizität
  • Der Ackerschachtelhalm hat zudem eine desinfizierende, heilende Wirkung und eignet sich deshalb zur Behandlung von entzündlichen Pickeln
  • Bei großflächigen Hautproblemen, bei Ekzemen und eitrigen Wunden haben sich Bäder oder Umschläge mit Zimtkraut bewährt.

Eintrag erstellt am: 26/11/04, Letzte Änderung: 1/7/13
Bild Mispel

Mispel


Die Echte Mispel (Mespilus germanica) ist in unseren Gärten heute ein eher seltener Gast. Noch vor hundert Jahren war das Obstgehölz in vielen Bauerngärten zu finden, doch dann geriet die Mispel fast völlig in Vergessenheit. Ihre Herkunft ist nicht eindeutig geklärt, vermutlich liegt ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet in Vorderasien. Im Orient kultivierte man die Mispel schon vor 3000 Jahren. Etwa 1000 Jahre später wurde sie schließlich von den Römern nach West- und Mitteleuropa gebracht.
Die Mispel gehört zur Familie der Rosengewächse und ist eng mit den Zwergmispeln (Cotoneaster), den Felsenbirnen (Amelanchier) und den Weißdornen (Crataegus) verwandt. Sie wächst baum- oder strauchartig, wird bis sechs Meter hoch und entwickelt im Alter eine weit ausladende Krone. Wilde Mispeln sind spärlich mit Dornen bewehrt, die meisten Kultursorten sind aber dornenlos. Ihre Blätter werden bis zu 15 Zentimeter lang und sind unterseits leicht behaart. Im Herbst verfärben sie sich von der Spitze her gelb mit unregelmäßigen roten und grünen Flecken, wobei der untere Teil länger grün bleibt. Die Mispel bringt Ende Mai bis Anfang Juni drei bis fünf Zentimeter große, weiße, apfelähnliche Blüten hervor. Sie sind wegen der späten Blütezeit kaum spätfrostgefährdet.
Gegen Ende Oktober, Anfang November werden schließlich die Früchte reif. Sie haben eine aufklaffende Fruchtspitze, an der man noch die fünf schmalen Kelchblätter erkennen kann. Ihre raue Schale färbt sich gelb- bis orangebraun. Zu diesem Zeitpunkt sind die Früchte allerdings steinhart und schmecken sehr herb. Erst durch Frosteinwirkung wird das Fruchtfleisch weich und angenehm säuerlich. Handelt es sich um sogenannte Wilde Mispeln, reichen kurze und milde Nachtfröste (ca. -3 °C) nicht aus. Wer nicht warten will, kann die Früchte trotzdem pflücken, für etwa vier Stunden in das Gefrierfach (-18 °C) legen und dann wieder auftauen lassen. Den meisten Kultursorten genügt auch weniger strenger Frost.
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Mispel
Eintrag erstellt am: 1/7/13, Letzte Änderung: 1/7/13

Himbeergeist


Himbeergeist zählt zu den aromareichsten Obstspirituosen.
Von allen "Geisten" hat mit Abstand der Himbeergeist, besonders aus Waldhimbeeren, die größte Bedeutung. Der Zuckergehalt der Himbeere ist mit 4,5 bis 6% so niedrig, dass die Herstellung einer Spirituose auf dem Gärungswege zu einem tragbaren Preis nicht möglich wäre. Deshalb haben bereits 1928 die Obstbranntweine aus zuckerarmen Früchten in den deutschen Begriffsbestimmungen ihren Platz gefunden. Bei den Geisten wird nämlich der Alkohol im Gegensatz zu anderen Früchten (z. B. Kirschen) nicht aus der jeweiligen Obst-oder Beerenart hergestellt, sondern man überzieht die unvergorenen Beeren mit Primasprit und destilliert das Gemisch.

Zur Verarbeitung von Himbeeren zu Himbeergeist verwendet man nur neutrale Gefässe wie glasierte Steinzeuggefäße oder neutrale Tanks. Die Himbeeren werden noch am Tag der Ernte überspritet oder zum späteren Ansetzen eingefroren. Die frischen, nicht angegorenen Früchte werden nach Möglichkeit gemahlen oder zerquetscht und in dichte Behälter mit Primasprit überzogen und gut gemischt. Bei mehrmaligem Nachfüllen sollten über die Früchtemenge und die Menge Primasprit genaue Aufzeichnungen geführt werden, damit am Ende das richtige Mischungsverhältnis stimmt.

Zu 1 kg Gartenhimbeeren gibt man 0,51 Alkohol und zu 1 kg Waldhimbeeren bis 0,71 Alkohol. Am Anfang gibt man mehr Alkohol ins Gefäß, um die Früchte nicht der Luft auszusetzen. Am sichersten ist die Verwendung von Primasprit. Dieser ist völlig neutral und frei von störenden
Substanzen und anderen höheren Alkoholen.

Eine längere Aufbewahrung des Ansatzes bis zum Brennen ist nicht erforderlich. Bereits nach wenigen Tagen kann destilliert werden. Das Brenngerät muss gut gereinigt sein.

Deshalb wird vorher ein Reinigungsabtrieb mit entsprechenden lösenden Mitteln durchgeführt. Um eine vollständige Entgeistung des Gemisches zu gewährleisten werden pro 100 Liter Ansatz noch 10 bis 20 I Wasser der Brennblase zugegeben. Der Brennmeister wird darauf achten, dass die aus der Blase aufsteigenden Dämpfe möglichst wenig abgekühlt (dephlegmiert) werden. Man erreicht dies dadurch, dass man im Dephlegmator ­ Kühler oberhalb der Kochböden ­ überhaupt nicht oder nur ganz schwach kühlt und zusätzlich, wenn möglich, von dreien noch einen Kochboden ausschaltet. Es erübrigt sich, einen Vorlauf abzuscheiden. Dagegen ist es für den Wohlgeschmack des Erzeugnisses wichtig, bei 35% Vol. den Mittellauf abzunehmen und den Nachlauf (halbliterweise) zu verkosten und zu entscheiden, ob noch etwas zum Mittellauf genommen werden kann. Im Nachlauf tritt häufig ein unerwünschter Geschmack auf, der einen guten Mittellauf erheblich beeinträchtigen würde. Der Primasprit zieht aus den Himbeeren das Aroma und dieses Aroma wird durch Destillation in das Fertigprodukt überführt.

Ein solches aus zuckerarmen Beerenfrüchten hergestelltes Erzeugnis wird nach den Europäischen Begriffsbestimmungen"Geist" unter Voranstellung des Namens der Frucht genannt.
Vorgeschrieben ist ferner die Verwendung von Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, d.h. ein hoch abgebranntes Erzeugnis von 96% Vol. und ohne feststellbaren Fremdgeschmack.

Während für einen Himbeergeist ohne geographische Angabe der Mindestalkoholgehalt 37,5% Vol. beträgt, muss der in der EG-Verordnung geschützte "Schwarzwälder Himbeergeist" mindestens 40% Vol. aufweisen. Diese geographische Angabe ist dem Himbeergeist vorbehalten, bei dem die Produktionsphase, in der sie ihren Charakter und ihre endgültigen Eigenschaften erhalten, in dem genannten geographischen Gebiet - also im Schwarzwald ­ stattgefunden hat.

Wer Korn oder Obstbrand mit frischen Himbeeren versetzt, nn dieses Erzeugnis nur als "Himbeer-Spirituose" in den Verkehr bringen. Zu verwenden sind allerdings 25 kg Früchte je 100 Liter Alkohol. Mindestalkoholgehalt 15% Vol.
Eintrag erstellt am: 27/6/13, Letzte Änderung: 27/6/13

Absinth


Das Wort Absinth stammt von dem lateinischen Wort "absinthium", die Bezeichnung für Wermut. Meistens wird mit diesem Namen ein grünliches, alkoholisches Getränk bezeichnet, das etwas bitter schmeckt.
Es gibt aber auch eine weiße Sorte von Absinth.
Absinth hat als Hauptbestandteil etwa 55% Vol. Alkohol. Dazu kommen Wermut und Anis sowie Bestandteile des Genipkrautes.
Der charakteristische Bestandteil ist das Absinthöl - ein ätherisches Öl, das im Absinth in alkoholischer Lösung enthalten ist. Ihm verdankt der Absinth den eigenartigen Geschmack und Geruch.
Mit dem Inkrafttreten des Absinthgesetzes vom 27.04.1923, den als Absinth bezeichneten Trinkbranntwein sowie ähnliche Erzeugnisse oder die zur Herstellung derartiger Getränke dienenden Grundstoffe herzustellen, aus dem Ausland einzuführen, zum Verkauf vorrätig zu halten, zu verkaufen oder sonst wie in den Verkehr zu bringen. Auch die Erstellung einer Rezeptur war verboten. Das Absinthgesetz wurde Ende 1981 aufgehoben. Dadurch hat sich die Rechtslage kaum geändert.
Die Aromenverordnung verbot dann die Verwendung von Wermutöl und Thujon, dem giftigen Wirkstoff des Wermutöls.
Die Rechtslage war wieder die alte. Die heute gültige Aromenverordnung vom 29.01.1998 hält das Verwendungsverbot für Thujon aufrecht, ausgenommen sind thujonhaltige Pflanzen und Pflanzenteile wie Wermutkraut (Herba Absinthii) und Beifuss (Herba Arthemisiae). Als Höchstmenge in fertigen Trinkbranntweinen mit einem Alkoholgehalt unter 25% Vol. max. 5 Milligramm Thujon/je Kg - und bei denjenigen von 25% Vol. und mehr sind max. 10 Milligramm Thujon/je kg Getränk vorgeschrieben.
Eintrag erstellt am: 20/6/13, Letzte Änderung: 23/6/13
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